Aktuelles

News zum Nachlesen

***Update*** Die Berichterstattung über Liquiditätsschwierigkeiten und Insolvenzen von Gesellschaften des Signa-Konzerns.

Gleichstellung der beitragsfrei mit den beitragspflichtig Versicherten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ab 1. Januar 2024.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2024 monatlich 7.550,00 €.

Dr. Christian Ebersperger wird zum 1. Oktober 2023 Vorstandsmitglied.

Information zum Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz – PUEG).

Information zur Inflationsausgleichsprämie und Beitragspflicht zur VddB.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2023 monatlich 7.300,00 €.

Information zur Energiepreispauschale – Beitragspflicht zur VddB.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen hat für Sie als Mitglied bzw. Abrechnungsstelle ein Online-Portal (Arbeitgeberportal) als neuen Kommunikationsweg eingerichtet.

Nachfolgend möchten wir Sie über die Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Versicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - VddB - informieren.

Hinweise zur Erstellung der Beitragsmeldung bei Unterbrechungen und Kurzarbeit.

Wichtigen Fragen aufgrund der aktuellen Situation (Corona).

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2022 monatlich 7.050,00 €.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen ist dazu übergangen, Versicherungsunterlagen unmittelbar an den Versicherten zuzustellen.

Einführung eines Anwartschaftsverbandes 4 mit 0,9 % Rechnungszins für die für ab dem 1. Januar 2021 eingezahlten Beiträge.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2021 monatlich 7.100,00 €.

Da das Kurzarbeitergeld nicht lohnsteuerpflichtig ist und kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt, unterliegt es nicht der Beitragspflicht zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen.

Am 12. Dezember wurde das Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen.