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30.11.2023

Satzungsänderung

Gleichstellung der beitragsfrei mit den beitragspflichtig Versicherten im Hinblick auf einen Schutz bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ab 1. Januar 2024

Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen – VddB – hat beschlossen, auch den beitragsfrei Versicherten einen Schutz bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu gewähren. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2024 für alle Versicherten, deren Versicherungsverhältnis sich ab diesem Tag in eine beitragsfreie Versicherung umwandelt und bei denen die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ab diesem Stichtag eintritt. Voraussetzung für einen Anspruch ist die Erfüllung der entsprechenden Wartezeit, in der Regel 36 Beitragsmonate. Mit einer Weiterversicherung können Sie auch in Zukunft, Ihre Anwartschaften erhöhen, die Wartezeitmonate erfüllen und einen Zuschuss zu den Kosten für bestimmte Heilverfahren erhalten. 

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