Riester Förderung

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) gilt als Pensionskasse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und ermöglicht auf Wunsch den Versicherten die Förderung der Arbeitnehmeranteile und/oder Weiterversicherungsbeiträge nach §§ 10a und 82 ff. EStG (Riester).

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt der Staat nach Antragsstellung zu diesen Beiträgen Zulagen und die Beiträge können als Sonderausgaben bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht werden.

Im Downloadcenter finden Sie zum Thema Riester folgende Dokumente:

  • Merkblatt 15 - Förderung der Beiträge nach dem Altersvermögensgesetz
  • Wichtige Informationen für Ihre Steuererklärung (Altersvorsorgebeiträge)
  • Berechnungsschema zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags
  • Information zur Anrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung
  • Wichtiger Hinweis zur Riester-Förderung "Wohn-Riester"
  • Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Anlage AV
  • Wichtige Information: Wenn elektronische Beitragsübermittlung für Finanzamt nicht abrufbar ist