Leistungen

Nach Erfüllung der entsprechenden Wartezeit ermöglicht die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen ihren Versicherten einen Anspruch auf lebenslange Versorgung. Die Höhe der Versorgungsleistungen richtet sich (abgesehen von Frühinvaliditätszuschlägen) nach den eingezahlten Beiträgen. Die Versorgungsanwartschaften und -leistungen können unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.

  • Altersruhegeld wegen Erreichens der Regelaltersgrenze - die Regelaltersgrenze steigt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2012 für die Jahrgänge ab 1947 bis 1964 schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr. Versicherte mit Geburtsjahr 1964 und später erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
  • Flexibles Altersruhegeld - die Altersgrenze für das flexible Altersruhegeld wird für die Jahrgänge ab 1952 bis 1964 stufenweise vom vollendeten 60. auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben. Versicherte mit Geburtsjahr 1964 und später können ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibles Altersruhegeld beanspruchen. Das flexible Altersruhegeld wird um einen Abschlag gekürzt.

 

  • Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit bei Minderung der Erwerbsfähigkeit in dem bei der Versorgungsanstalt versicherten Beruf, vor dem 58. Lebensjahr zeitlich begrenzt
  • Ruhegeld wegen Erwerbsunfähigkeit, wenn ein Versicherter voll erwerbsgemindert ist
  • Sterbegeld
  • Witwen- und Witwergeld
  • Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner
  • Waisengeld