Die Besonderheiten des Bühnenberufs führen oft dazu, dass ein Bühnenangehöriger nicht ununterbrochen bei einem Mitglied der Versorgungsanstalt beschäftigt und damit auch nicht kontinuierlich durch ein Mitglied versichert ist. Um dadurch keine Nachteile zu erleiden, besteht die Möglichkeit der Weiterversicherung zu einem Mindestbetrag von monatlich 12,50 €.