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Wer ist die VddB?

Das ist die Versorgungs-Anstalt der deutschen Bühnen.

Die Abkürzung dafür ist: VddB.

 

Die VddB ist für Leute da, die am Theater arbeiten.

Sie arbeiten auf oder hinter der Bühne.

Sie arbeiten hauptsächlich dort.

Die VddB bietet an:

  • Alters-Versorgung
  • Berufs-Unfähigkeits-Versorgung oder Erwerbs-Unfähigkeits-Versorgung
  • Hinterbliebenen-Versorgung
  • freiwillige Leistungen

 

Warum gibt es die Zusatz-Versorgung?

Die Mitarbeiter am Theater verdienen Ihr Geld anders.

Sie sind nicht wie andere Angestellte. 

Manchmal können sie nicht dauernd im Theater arbeiten.

Sie bekommen später meist nicht viel Rente.

von der Deutschen Renten-Versicherung.

 

Die Mitarbeiter am Theater haben ein hohes Risiko,

nicht mehr arbeiten zu können.

Die Versicherung bei der VddB schützt die Theater-Mitarbeiter.

Sie ergänzt die Leistungen von der Deutschen Renten-Versicherung.

 

Die VddB ist eine öffentlich-rechtliche (Staat) Pflicht-Versorgung.

 

Die Geschäfte der VddB führt die Bayerische Versorgungs-Kammer.

Die Bayerische Versorgungs-Kammer ist eine Behörde.

Sie gehört dem Freistaat Bayern.

Sie hat insgesamt 12 Alters-Versorgungs-Einrichtungen.

Sie ist die größte Alters-Versorgungs-Gruppe in Deutschland.

Sie hat über 2 Millionen Versicherte und Leistungs-Empfänger.

 

Woher kommt das Geld für die VddB?

Die Arbeit-Nehmer und Arbeit-Geber zahlen ihre Beiträge in einen Topf ein.

Aus dem Topf und aus dem Geld von Vermögens-Anlagen 

bezahlt die VddB die Leistungen.

Die VddB bekommt kein Geld vom Staat.

Das bedeutet: Es gibt keine staatlichen Zuschüsse.

 

Wer ist bei der VddB versichert?

Das Theater ist Mitglied bei der VddB.

Die Versicherten sind bei dem Theater angestellt.

Sie arbeiten auf oder hinter der Bühne.

Sie bekommen Gehalt.

Man sagt: Sie sind in einem abhängigen Beschäftigungs-Verhältnis.

Das Mitglied und die Versicherten müssen Pflicht-Beiträge bezahlen.

 

Manchmal können die Versicherten nicht dauernd bei einem Theater arbeiten.

Darum zahlen sie nicht regelmäßig Beiträge.

Diese Personen können sich selbst schützen:

Sie zahlen 12,50 Euro freiwillig für die Versicherung weiter.

So bekommen sie später mehr Rente.

Das heißt: Weiter-Versicherung.

 

Es gibt auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung 

bei der VddB abzuschließen.

 

Diese Personen können sich freiwillig versichern:

Selbständige Künstler, die bei einem freien Theater oder im Bereich Tanz arbeiten.

Eine Person arbeitet für ein Theater, das Mitglied bei der VddB ist.

Ihr Beruf ist zum Beispiel:

  • Dirigent
  • Regisseur
  • Choreograph
  • Bühnen-Bildner
  • Kostüm-Bildner
  • Puppen-Theater-Spieler
  • Bühnen-Musiker

 

Diese Person kann sich auch freiwillig bei der VddB versichern.

  • Wenn sie dauerhaft eine künstlerische Tätigkeit ausübt.
  • Und wenn sie damit Geld verdient.

 

Nach einer Warte-Zeit bekommen die Versicherten Leistungen (Rente).

Die Warte-Zeit muss meistens über 36 Monate sein.

Die Rente wird bis zum Tod bezahlt.

 

Wieviel Rente bekommen die Versicherten?

Es ist kommt darauf an, 

wieviel Geld sie an die Versicherung gezahlt haben.

 

Welche Leistungen gibt es bei der VddB?

1.    Alters-Ruhegeld

Eine Leistung der VddB ist die Versorgung im Alter.

Bei der VddB heißt das: Alters-Ruhegeld.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

 

Bei der VddB gilt folgende Regel:

  • Wer zwischen 1947 bis 1964 geboren wurde,
    bekommt mit 65 bis 67 Jahren das Alters-Ruhegeld.
  • Wer zwischen 1964 bis heute geboren wurde,
    bekommt mit 67 Jahren das Alters-Ruhegeld.

Das Geld wird bezahlt, bis die Person stirbt.

 

Wer früher das Alters-Ruhegeld bekommen möchte,

bekommt das flexible Alters-Ruhegeld.

  • Wer zwischen 1952 bis 1964 geboren wurde,
    bekommt ab 60 bis 62 Jahren das flexible Alters-Ruhegeld.
  • Wer zwischen 1964 bis heute geboren wurde,
    bekommt ab 62 Jahren das flexible Alters-Ruhegeld.

 

Wer früher Alters-Ruhegeld bekommen möchte, 

bekommt weniger Geld.

Man sagt dazu Abschlag.

Das Geld wird gekürzt.

 

2.    Berufs-Unfähigkeit oder Erwerbs-Unfähigkeit

Ein Versicherter kann nicht mehr arbeiten, weil er krank ist.

Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Das heißt: Berufs-Unfähigkeit oder Erwerbs-Unfähigkeit.

Er bekommt früher Rente.

 

Manche Theater-Mitarbeiter können wegen einer Krankheit 

nicht mehr voll bei einem Theater arbeiten.

Sie können Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit bekommen.

 

Ist der Versicherte noch nicht 58 Jahre alt, 

dann gibt es dieses Ruhegeld nicht bis zum Tod.

Die Zeit ist begrenzt.

 

Das Ruhegeld wird nicht mehr geleistet, 

wenn der Versicherte wieder arbeiten kann.

Oder wenn drei Jahre vorbei sind.

Manchmal kann das Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit 

aber auch sechs Jahre gezahlt werden.

Ein Theater-Mitarbeiter kann gar nicht mehr arbeiten.

Nicht in seinem Beruf.

Und auch nicht in einem anderen Beruf.

Dann hat er eine volle Erwerbs-Minderung.

Dann bezahlt die VddB Ruhegeld wegen Erwerbs-Unfähigkeit.

 

3.    Versorgung für die Hinterbliebenen

Der Versicherte stirbt.

Die Familie von der Person lebt weiter.

Sie heißen: Hinterbliebene.

Die Leistungen von der VddB für Hinterbliebene sind:

  • Sterbe-Geld
  • Witwen-Geld oder Witwer-Geld
  • Hinterbliebenen-Versorgung für eingetragene Lebens-Partner
  • Waisen-Geld

 

4.    Andere freiwillige Leistungen

Die VddB zahlt auch noch in anderen Bereichen Geld.

Das sind freiwillige Leistungen.

Zum Beispiel kann sie Geld geben für Behandlungen beim Zahnarzt.

Oder für andere Behandlungen beim Arzt.

Oder bei anderen Heil-Behandlungen.

Das Geld heißt dann: Zuschuss zu Heil-Kosten.

  

Was bedeutet „Riester-Förderung“?

 Die VddB ist wie eine Pensions-Kasse.

Deshalb können die Versicherten der VddB Förderung 

vom Staat bekommen für die betriebliche Alters-Versorgung.

 

Staatliche Förderung bedeutet:

Die Arbeit-Geber zahlen Beiträge in die VddB ein.

Bis zu einer bestimmten Grenze 

muss der Arbeit-Geber keine Steuern dafür bezahlen.

 

Die Arbeit-Nehmer zahlen auch Beiträge in die VddB ein.

Was können die Arbeit-Nehmer für diese Beiträge beantragen?

  • Sie können Zulagen vom Staat dafür beantragen
  • Sie können bei ihrer Steuer-Erklärung die Beiträge eintragen

Das ist eine Sonder-Ausgabe und wird vom Einkommen abgezogen.

Sie müssen dann weniger Steuern bezahlen.

 

Die staatliche Förderung gilt:

für Versicherte der VddB.

Der Versicherte muss dafür einen Antrag bei der VddB stellen.

Die VddB schickt den Antrag 

an die Zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung (Bund).

 

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet, 

wieviel Zulage der Versicherte bekommt.

Sie überweist das Geld an die VddB.

Die VddB spart das Geld für den Versicherten.

 

Wenn der Versicherte alt ist,

bezahlt die VddB dem Versicherten das Geld.

Dann zusammen mit dem Ruhegeld von der VddB.

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Wie funktioniert die Internet-Seite?

 

Herzlich willkommen!

Die Internet-Seite heißt www.buehnenversorgung.de

Hier erklären wir Ihnen,

wie die Internet-Seite funktioniert.

 

Ganz oben links sehen Sie ein Logo.

Das ist die Versorgungs-Anstalt der deutschen Bühnen.

Man schreibt kurz: VddB.

Die VddB gehört zu der Bayerischen Versorgungs-Kammer.

 

Möchten Sie auf die Haupt-Seite zurück?

Dann klicken Sie auf das Logo.

 

Auf der Internet-Seite oben sehen Sie verschiedene Wörter.

Zuerst sehen Sie ein kleines Bild:

Es ist eine Lupe.

Sie suchen ein Wort oder ein Thema?

Dann klicken Sie auf die Lupe und

schreiben Sie das Wort in das Feld.

Die Internet-Seite findet das Wort für Sie.

 

Neben der Lupe steht:

Zur Bayer. Versorgungskammer.

Sie können darauf klicken.

Dann öffnet sich die Internet-Seite von der Bayerischen Versorgungs-Kammer.

 

Daneben steht das Wort: Downloadcenter.

Dort können Sie Formulare oder Dokumente herunterladen.

Es gibt verschiedene Themen.

Dort sind zum Beispiel: Anträge, Info-Blätter.

 

Daneben steht das Wort: Login.

Das ist der Bereich für die Mitglieder.

 

Sie sehen in der Mitte ein Bild.

Über dem Bild stehen mehrere Wörter.

Das ist das Haupt-Menü.

Die Themen sind:

  • Über uns
  • Versicherung und Versorgung
  • Mitglieder/Arbeitgeber
  • FAQ
  • Kontakt

Wenn Sie den Maus-Zeiger auf eines von den Wörtern halten,

dann kommen weitere Unter-Themen.

 

Über uns

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Was macht die VddB?

Was ist die Rechts-Grundlage?

Wie wird die VddB finanziert?

 

Versicherung und Versorgung

Hier können Sie diese Unter-Themen lesen:

Wie wird versichert?

Was ist die Riester-Förderung?

Was macht die VddB für die Freie Theater-Szene?

Wie ist der Versorgungs-Ausgleich bei Ehe-Leuten?

 

Mitglieder/Arbeitgeber

Dort sind die Informationen für die Mitglieder der VddB

und für Arbeit-Geber.

Außerdem findet man hier das Arbeitgeberportal.

 

FAQ

Dort stehen Fragen, die viele Leute fragen.

Und man findet hier auch die Antworten dazu.

 

Kontakt

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Sie haben eine Frage?

Sie können auf Kontakt-Daten klicken,

dann sehen Sie unsere

  • Post-Adresse
  • Telefon-Nummer
  • Telefax-Nummer
  • E-Mail-Adresse
  • Bank-Verbindung
  • Besucher-Adresse

 

Es gibt auch Kontakt-Formulare.

Die können Sie ausfüllen. 

 

Sie können auch Informationen lesen zu dem Informations-Freiheits-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: IFG.

Es wird erklärt, was das IFG ist.

 

Es gibt noch andere Internet-Seiten, 

die für Sie vielleicht interessant sind.

Eine Liste finden Sie, wenn sie auf das Wort Links klicken.

 

Orchesterversorgung

Im Haupt-Menü ganz rechts sehen Sie das Wort: Orchester-Versorgung.

Sie können darauf klicken.

Dann öffnet sich die Internet-Seite der 

Versorgungs-Anstalt der deutschen Kultur-Orchester.

 

Sie sehen in der Mitte ein großes Bild. 

Unterhalb von dem großen Bild sehen Sie ein paar kleine Bilder.

Jedes Bild gehört zu einem Thema.

Sie können auf ein Bild klicken.

Dann sehen Sie eine neue Unter-Seite.

Dort können Sie Informationen lesen 

zu dem Thema.

 

Unter den Bildern sehen Sie das Wort: Aktuelles.

Dort können Sie neue Informationen lesen.

 

Unter dem Bereich Aktuelles sehen Sie noch einmal das Logo von der VddB.

Wenn Sie darauf klicken, kommen Sie auf die Haupt-Seite zurück.

 

Darunter sehen Sie rechts ein blaues Feld.

Dort steht: Zum Glossar.

Wenn Sie darauf klicken öffnet sich eine neue Internet-Seite.

Dort können Sie Erklärungen zu verschiedenen Wörtern lesen.

Die Wörter sind sortiert wie das Alphabet: A – Z.

 

Ganz unten ist nochmal das Haupt-Menü.

Dort sehen Sie die Unter-Themen.

 

Es gibt auch Informationen zu

  • Leichte Sprache
  • Gebärden-Sprache
  • Barriere-Freiheits-Erklärung

 

Wenn Sie auf das Wort Gebärden-Sprache klicken,

dann sehen Sie eine neue Unter-Seite.

Und Videos mit Gebärden-Sprache.

 

Sie können auch Barrieren melden.

Sie können uns schreiben, was Sie brauchen.

Klicken Sie dafür auf das Feld: Barriere melden.

 

Ganz unten auf der Internet-Seite ist die Fuß-Zeile. 

Dort sehen Sie:

  • Daten-Schutz
  • Impressum
  • Intern

Wenn Sie auf ein Wort klicken, bekommen Sie mehr Informationen zu dem Thema.

 

Wenn Sie auf der Internet-Seite nach oben oder nach unten gehen, 

sehen Sie rechts ein blaues Feld.

Dort steht: Kontakt.

Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich die Unter-Seite mit den Kontakt-Daten.

Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Es wird die Barriere-Freiheit erklärt.

 

Die Erklärung ist nur für die Internet-Seite www.buehnenversorgung.de.

Die Internet-Seite gehört zu der

Versorgungs-Anstalt der deutschen Bühnen.

Sie heißt abgekürzt: VddB.

 

Die VddB ist eine öffentliche Stelle (Staat).

Die EU sagt: die Internet-Seite muss barriere-frei sein.

Es gibt die Richt-Linie: 2016/2102.

Dort steht alles drin, was barriere-frei sein muss.

 

In Deutschland gibt es diese zwei Gesetze:

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz des Bundes (BGG) und

Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0).

Sie sagen was in Deutschland barriere-frei muss.

Hier geht es um die Internet-Seite.

 

Was die VddB für die Barriere-Freiheit machen muss,

steht genau in den Gesetzen:

  • BITV 2.0 § 3 Absätze 1 bis 4
  • BITV 2.0 § 4

Die Grundlage für dieses Gesetz ist in:

  • §12d BGG

 

Was die VddB für die Barriere-Freiheit bisher gemacht hat,

können Sie hier lesen.

 

Sie haben am 29.04.2021 selbst die Barriere-Freiheit geprüft.

 

Sie haben festgestellt:

Einige Stellen sind nicht barriere-frei.

Sie sollen für Menschen mit verschiedenen Behinderungen besser sein.   

  1. Die Grafik wird nicht im Text erklärt.

  2. Die Über-Schriften sind nicht überall gleich.

  3. Die Farbe von den Texten ist zu hell.

  4. Auf dem Handy oder Tablet gibt es nicht die Möglichkeit, 
    sich mit dem eigenen Konto von der VddB anzumelden.

  5. Auf dem Handy oder Tablet klappt es nicht gut mit der Vergrößerung.
    Man kann die Navigation nicht mehr sehen.

  6. Die Abstände der Texte kann man nicht anpassen.

  7. Die Internet-Seite kann man nicht mit der Tastatur benutzen.

  8. Die Internet-Seite kann man nur mit der Maus benutzen.

  9. Manchmal bewegen sich auf der Internet-Seite Bilder.
    Man kann es nicht ausschalten.

  10. Die Internet-Seite hat Links.
    Ein Link ist eine Weiter-Leitung auf eine andere Internet-Seite.
    Oder eine Unter-Seite.
    Die Erklärung zu den Links ist nicht immer gut.
    Manchmal fehlt eine Erklärung.

  11. Den Fokus kann man nicht sehen.

  12. Die Internet-Seite hat den Code: HTML-Syntax. 
    Dort gibt es ein paar Fehler.

  13. Die PDF-Dokumente sind nicht alle barriere-frei.

  14. Die Kontakt-Formulare sind nicht vollständig barriere-frei.

 

Wann wurde diese Erklärung gemacht?

Diese Erklärung wurde am 26.05.2021 gemacht.

 

Man kann Barrieren melden

Sie haben Fragen?

Sie möchten eine Barriere melden?

Sie möchten Ihre Meinung oder Vorschläge schreiben?

Sie brauchen mehr Informationen?

 

Dann klicken Sie unten auf der Internet-Seite auf

Barriere melden.

 

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

 

Bayerische Versorgungskammer

Denninger Str. 37

81925 München

Telefon: 089 9235-6

Fax: 089 9235-8025

E-Mail: rhaas@versorgungskammer.de.

 

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben schon geschrieben oder angerufen?

Trotzdem ist es nicht besser geworden?

Es gibt keine Lösung?

 

Was kann man weiter machen?

Die Schlichtungs-Stelle kann helfen.

Die arbeitet nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz § 16 BGG.

 

Was machen die Leute von der Schlichtungs-Stelle?

Sie können bei Problemen beraten, besprechen und Vorschläge machen.

Sie vermitteln zwischen Menschen mit Behinderung und einer öffentlichen Stelle.

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Ein Anwalt muss nicht dabei sein.

Mehr Informationen gibt es auf: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

 

Kontakt und Adresse:

 

Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

 

Telefon: 030 18 527 2805

info@schlichtungsstelle-bgg.de