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01.12.2025

Änderungen beim Mutterschutz:

Durch das Mutterschutzanpassungsgesetz, das zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist, können auch für Frauen nach einer Fehlgeburt künftig Mutterschutzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Nach einer Fehlgeburt beträgt der Mutterschutz

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen
  • ab der 17. Schwangerschaftswoche: sechs Wochen
  • ab der 20. Schwangerschaftswoche: acht Wochen

Information für Arbeitgeber und Abrechnungsstellen:

Durch eine Satzungsänderung erkennt die VddB die erweiterten Zeiten des Mutterschutzes für ihre Versicherten rückwirkend mit Wirkung zum 01.06.2025 ebenfalls an. Bitte melden Sie diese Mutterschutzzeiten für ihre Versicherten über das Arbeitgeberportal.

Bitte beachten Sie außerdem, dass aufgrund einer weiteren Satzungsänderung zum 01.01.2026 Beginn und Ende der Zeiten des Mutterschutzes unmittelbar nach dem Ende der Mutterschutzfrist über das elektronische Arbeitgeberportal gemeldet werden müssen.

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