Vergleichsrechner Riester

Vergleichsrechner Riester

Mit dem Vergleichsrechner können Versicherte der VddB die bisherige Riester-Förderung mit dem neuen Fördermodell ab 2027 vergleichen.

Der Vergleich bezieht sich ausschließlich auf Ihre Beiträge zur VddB, für die Sie die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.

Bitte geben Sie einen Betrag von maximal 30.000 € ein.
Die selbst eingezahlten Beiträge unterliegen den Satzungsobergrenzen. Im Vergleichsrechner können maximal 30.000 Euro eingegeben werden.
Die Prozentangaben zeigen den jeweiligen Anteil am Förderkonto.

Bisherige Förderregeln

Förderkonto gesamt 0,00 €

Beiträge aus dem Jahresverdienst 0,00 €
Selbst eingezahlte Beiträge 0,00 €
Grundzulage (0 %) 0,00 €
Kinderzulage (0 %) 0,00 €
Gesamtzulage (0 %) 0,00 €

Berechnung der bisherigen Förderregeln anzeigen

Neues Fördermodell ab 2027

Förderkonto gesamt 0,00 €

Beiträge aus dem Jahresverdienst 0,00 €
Selbst eingezahlte Beiträge 0,00 €
Grundzulage 0,00 € (0 %)
Kinderzulage 0,00 € (0 %)
Gesamtzulage 0,00 € (0 %)

Berechnung des neuen Fördermodells anzeigen

Direkter Vergleich

Bisherige Förderregeln Neues Fördermodell ab 2027 Differenz
Grundzulage
Kinderzulage
Gesamtzulage
Förderkonto gesamt

Details zu der Berechnung

Erläuterung der bisherigen Förderregeln

Nach den bisherigen Förderregeln erhalten Sie eine Riester-Zulage, wenn Sie im Zulagenjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und mindestens 60 Euro als Eigenbeitrag zahlen.

Die volle Riester-Zulage erhalten Sie, wenn Sie darüber hinaus den für Sie erforderlichen Mindesteigenbeitrag erreichen. Dieser beträgt 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro einschließlich der Zulagen. Von diesem Betrag werden die für Sie maßgebenden Zulagen abgezogen.

Betragen die förderfähigen Beiträge insgesamt weniger als 60 Euro, erhalten Sie keine Zulage. Erreichen Sie zwar mindestens 60 Euro, aber nicht den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, werden die Grundzulage und gegebenenfalls die Kinderzulagen anteilig gekürzt.

Höhe der Zulagen nach den bisherigen Förderregeln

Grundzulage: 175 Euro pro Jahr.

Kinderzulage: Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie 185 Euro pro Jahr bei einem Geburtsjahr bis 2007 bzw. 300 Euro pro Jahr bei einem Geburtsjahr ab 2008.

Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, werden Grundzulage und Kinderzulagen anteilig gekürzt.

Erläuterung des neuen Fördermodells ab 2027

Nach dem neuen Fördermodell ab 2027 ist die Förderung stärker an Ihre tatsächlich eingezahlten Beiträge gekoppelt.

Voraussetzung für den Erhalt einer Zulage ist eine in Deutschland steuerpflichtige Beschäftigung sowie ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Wird dieser Betrag nicht erreicht, erhalten Sie keine Zulage (auch nicht anteilig).

(Achtung: Der jährliche Grundbeitrag für eine freiwillige Weiterversicherung bei der VddB beträgt weiterhin 150 Euro.)

Höhe der Zulagen im neuen Fördermodell ab 2027

Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr.

Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind für das Sie Kindergeld beziehen (unabhängig vom Geburtsjahr).

Bei förderfähigen Beiträgen von weniger als 120 Euro pro Jahr werden keine Zulagen gewährt.

Die Berechnung geht davon aus, dass Sie die Riester-Förderung ausschließlich über die VddB in Anspruch nehmen.

Berücksichtigt werden die förderfähigen Arbeitnehmeranteile Ihrer Beiträge und gegebenenfalls förderfähige Weiterversicherungsbeiträge.

In beiden Fördermodellen werden selbst eingezahlte Beiträge nur berücksichtigt, wenn das Beitragsjahr nicht bereits vollständig mit Pflichtbeiträgen belegt ist.

Im Vergleichsrechner können selbst eingezahlte Beiträge bis einschließlich 30.000 Euro eingegeben werden. Die tatsächlich zulässige Beitragshöhe richtet sich nach den satzungsmäßigen Höchstgrenzen der VddB.

Die Prozentangaben zeigen den jeweiligen Anteil der Beiträge und Zulagen am Förderkonto. Sie dienen zusammen mit den Kreisdiagrammen der Veranschaulichung.

Arbeitgeberanteile Ihrer Beiträge werden Ihrem Beitragskonto zusätzlich gutgeschrieben. Sie sind im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Arbeitgeberanteile Ihrer Beiträge wird keine Riester-Förderung gewährt. Die Riester-Förderung bezieht sich auf die förderfähigen Arbeitnehmeranteile und gegebenenfalls auf förderfähige Weiterversicherungsbeiträge.

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Ob die bisherigen Förderregeln oder das neue Fördermodell ab 2027 für Sie günstiger sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Die Berechnung kann eine individuelle steuerliche oder finanzielle Beratung nicht ersetzen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt 15 „Förderung der Beiträge nach dem Altersvermögensgesetz (Riester-Förderung)“.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was vergleicht der Rechner?

Der Rechner vergleicht die Riester-Förderung nach den bisherigen Förderregeln mit dem neuen Fördermodell ab 2027.

Wann erhalte ich grundsätzlich eine Zulage nach den bisherigen Förderregeln?

Voraussetzung für eine Zulage ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und mindestens die Zahlung des Sockelbetrags von 60 Euro im Zulagenjahr. Ob und in welcher Höhe eine Zulage gewährt wird, hängt außerdem von den förderfähigen Beiträgen und dem erforderlichen Mindesteigenbeitrag ab.

Wann erhalte ich die volle Riester-Förderung nach den bisherigen Förderregeln?

Die volle Riester-Zulage erhalten Sie, wenn Sie den erforderlichen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser beträgt 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro einschließlich der Zulagen. Von diesem Betrag werden die für Sie maßgebenden Zulagen abgezogen. Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, werden Grundzulage und Kinderzulagen anteilig gekürzt.

Mindestens muss der Sockelbeitrag von 60 Euro entrichtet werden. Wird dieser unterschritten, erhalten Sie keine Zulage.

Erhalte ich nach den bisherigen Förderregeln eine Zulage, wenn mein sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen 0 Euro beträgt?

Ja. Ein sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen von 0 Euro schließt eine Zulage nicht aus. Voraussetzung ist, dass Sie im Zulagenjahr zulageberechtigt sind. In diesem Fall beträgt der erforderliche Mindesteigenbeitrag mindestens 60 Euro im Zulagenjahr. Bei förderfähigen Beiträgen unter 60 Euro werden keine Zulagen gewährt.

Wie hoch sind die Zulagen nach den bisherigen Förderregeln?

Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr.

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie zusätzlich eine Kinderzulage. Sie beträgt 185 Euro pro Jahr für Kinder mit Geburtsjahr bis 2007 und 300 Euro pro Jahr für Kinder mit Geburtsjahr ab 2008.

Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, werden Grundzulage und Kinderzulagen anteilig gekürzt.

Was passiert bei den bisherigen Förderregeln, wenn meine förderfähigen Beiträge insgesamt weniger als 60 Euro betragen?

Betragen die förderfähigen Beiträge insgesamt weniger als 60 Euro, erhalten Sie weder die Grundzulage noch Kinderzulagen.

Wann erhalte ich grundsätzlich eine Zulage im neuen Fördermodell ab 2027?

Voraussetzung für eine Zulage ist ein in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen. Bei förderfähigen Beiträgen von weniger als 120 Euro pro Jahr werden keine Zulagen gewährt.

Was ändert sich beim neuen Fördermodell ab 2027?

Die Förderung orientiert sich stärker an Ihren tatsächlich eingezahlten Beiträgen. Außerdem gilt ein fester Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr als Voraussetzung für den Erhalt einer Zulage.

Wie hoch sind die Zulagen im neuen Fördermodell ab 2027?

Die Grundzulage kann bis zu 540 Euro pro Jahr betragen.

Zusätzlich kann für jedes berücksichtigungsfähige Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt werden.

Bei förderfähigen Beiträgen von weniger als 120 Euro pro Jahr werden keine Zulagen gewährt.

Was passiert beim neuen Fördermodell ab 2027, wenn ich weniger als 120 Euro pro Jahr einzahle?

Wird der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr nicht erreicht, erhalten Sie keine Zulage (auch nicht anteilig).

Welche Beiträge werden bei der Berechnung berücksichtigt?

Berücksichtigt werden die förderfähigen Arbeitnehmeranteile Ihrer Beiträge sowie gegebenenfalls förderfähige Weiterversicherungsbeiträge und Zusatzbeiträge, die Sie bis zum 31. Dezember des Zulagenjahres einzahlen.

Werden selbst eingezahlte Beiträge immer berücksichtigt?

Nein. In beiden Fördermodellen werden selbst eingezahlte Beiträge nur berücksichtigt, wenn das Beitragsjahr nicht bereits vollständig mit Pflichtbeiträgen belegt ist.

Warum kann ich im Vergleichsrechner höchstens 30.000 Euro als selbst eingezahlte Beiträge eingeben?

Die Eingabegrenze von 30.000 Euro ist eine technische Obergrenze des Vergleichsrechners. Sie ist keine Aussage darüber, in welcher Höhe Beiträge nach der Satzung der VddB zulässig sind. Maßgeblich bleiben die jeweiligen Satzungsobergrenzen.

Was zeigen die Prozentangaben und Kreisdiagramme?

Die Prozentangaben zeigen den jeweiligen Anteil der Beiträge und Zulagen am Förderkonto. Die Kreisdiagramme veranschaulichen diese Zusammensetzung. Für die Berechnung sind die ausgewiesenen Eurobeträge maßgeblich.

Werden Arbeitgeberanteile bei der Riester-Förderung berücksichtigt?

Arbeitgeberanteile Ihrer Beiträge werden Ihrem Beitragskonto zusätzlich gutgeschrieben. Für diese Beiträge wird jedoch keine Riester-Förderung gewährt. Sie sind im Vergleichsrechner nicht berücksichtigt.

Geht die Berechnung von weiteren Riester-Verträgen aus?

Nein. Die Berechnung basiert auf der Annahme, dass Sie die Riester-Förderung ausschließlich über die VddB in Anspruch nehmen.

Kann ich anhand des Rechners erkennen, welches Fördermodell für mich günstiger ist?

Der Rechner zeigt die Auswirkungen der bisherigen Förderregeln und des neuen Fördermodells auf Basis Ihrer Eingaben und ermöglicht so einen direkten Vergleich.

Sind die Ergebnisse verbindlich?

Nein. Die Berechnung dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Die tatsächliche Förderung kann von den dargestellten Werten abweichen.

Ersetzt der Rechner eine steuerliche oder finanzielle Beratung?

Nein. Der Rechner dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder finanzielle Beratung.

Kann meine tatsächliche Riester-Förderung vom berechneten Ergebnis abweichen?

Ja. Die tatsächliche Riester-Förderung kann vom berechneten Ergebnis abweichen, zum Beispiel wenn Sie einen weiteren Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter haben. Über die Gewährung und die Höhe der Zulage entscheidet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).