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Mit dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. I, Nr. 156 vom 29.05.2026, S. 1) wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge („Riester“) ab dem 01.01.2027 grundlegend neugestaltet.

1. Die wichtigsten Änderungen im Überblick

 

Bisheriges Recht

Neu ab 2027

Zulagen

  • Feste Zulagen, z.B. 175 € Grundzulage
  • Kinderzulage: 185 € bzw. 300 €
    pro Kind je nach Geburtsjahr
  • Förderung abhängig vom Mindesteigenbeitrag: 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der maßgebenden Zulagen
  • Neue Förderung stärker beitragsorientiert
  • Kinderzulagen bis zu 300 € pro Kind
  • Höhere Förderung bei höheren Einzahlungen möglich, bis max. 540 €
  • Besonders Familien profitieren weiterhin von Kinderzulagen

Beiträge

  • Mindesteigenbeitrag abhängig vom Einkommen
  • Mindestbetrag: 60 € p.a.
  • Max. geförderter Beitrag: 2.100 €
  • Keine Kopplung mehr ans Einkommen
  • Fester Mindestbeitrag: 120 € p.a.
  • Max. Eigenbeitrag: 1.800 €
  • Insg. vereinfachte Beitragsstruktur

2. Wahlmöglichkeit für Versicherte, die die Riester-Förderung bei der VddB bereits vor dem 01.01.2027 nutzen

Alle, die bereits vor dem 01.01.2027 die Riester-Förderung bei der VddB nutzen, haben ein Wahlrecht. Das bedeutet:

Sie können wählen, ob Sie

  • die bisherigen Förderregeln beibehalten, oder
  • in das neue Fördersystem wechseln.

Wichtig:

  • Um im bisherigen Fördersystem zu bleiben, muss man nichts tun.
  • Für den Wechsel in die neue Art der Förderung ist eine Erklärung (E-Mail reicht aus) gegenüber der VddB, die unwiderruflich ist, erforderlich. Diese ist jederzeit ab dem 01.01.2027 möglich und gilt dann ab dem Jahr, in dem der VddB die Erklärung zugeht.
  • Riestern Sie bei mehreren Anbietern, können Sie sich nur einheitlich für die alte oder neue Rechtslage entscheiden. Erklären Sie gegenüber einem Anbieter, dass Sie die neue Rechtslage wünschen, gilt das dann automatisch für alle Ihre Riesterverhältnisse.
  • Schließen Sie nach dem 31.12.2026 ein neues Riesterverhältnis bei einem anderen Anbieter ab, gilt dann auch für Ihr Riesterverhältnis bei der VddB die neue Rechtslage.

Die meisten Versicherten profitieren von den neuen Regelungen und Bedingungen. Abhängig von den individuellen Einkommensverhältnissen und deren Entwicklung kann in Ausnahmefällen auch das bisherige Fördersystem günstiger sein, hier ist eine individuelle Betrachtung und Entscheidung, vorrangig durch die entsprechenden (steuer- und finanz-)beratenden Berufe, ratsam. Die VddB kann diese Beratung nicht ersetzen.  

3. Was bleibt gleich?

Kapitalgedeckte, auf gesetzlicher Grundlage beruhende Versorgung

Die Altersvorsorge bei der VddB bleibt weiterhin zu 100 % kapitalgedeckt und ausfinanziert. Da die VddB als Pensionskasse und damit betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung gilt, sind die im Altersvorsorgereformgesetz vorgesehenen Neuerungen hinsichtlich des Kapitaldeckungsgrads - Stichworte: Altersvorsorgedepot mit und ohne Beitragsgarantie und Standarddepot Altersvorsorge - nicht relevant für die VddB.  

Zudem ist auch weiterhin zu beachten, dass Zusatzbeiträge nicht angerechnet werden können, sofern in einem Beitragsjahr die gesamten zwölf Monate mit Pflichtversicherungsbeiträgen belegt sind.

Förderfähiger Personenkreis

Bei der VddB können auch weiterhin nur Pflichtversicherte, d.h. bei einem deutschen Theater überwiegend künstlerisch beschäftigte Bühnenangehörige, und Weiterversicherte die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die VddB gilt als Pensionskasse und nur von dem genannten Personenkreis an die Anstalt geleistete Beiträge nach § 82 Abs. 2 S. 1 EStG können bei der Riester-Förderung gefördert werden.

Freiwillig Versicherte können bei der VddB die Riester-Förderung weiterhin nicht nutzen. Bei sonst gegebenen Voraussetzungen können sie als Selbständige ab 01.01.2027 bei einem anderen - privaten - Anbieter die Förderung beanspruchen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge langfristig stabil, generationengerecht und finanziell tragfähig weiterzuentwickeln. Zentrale Vorschläge sind die Einführung einer kapitalgedeckten Rentenkomponente, die Ausweitung des Personenkreises der gesetzlich Versicherten und Anpassungen beim Renteneintrittsalter.

Wichtig für Ihre betriebliche Altersversorgung bei der VddB ist:

Der Bericht enthält zunächst Empfehlungen für den Bundesgesetzgeber, aus denen sich noch keine konkreten Änderungen ergeben. Hier bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Die Versicherungs- und Versorgungsverhältnisse bei der VddB richten sich nach deren Satzung. Über Änderungen der Satzung entscheidet der Verwaltungsrat. Änderungen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung gelten nicht unmittelbar bzw. direkt für die VddB. So würde sich z.B. die empfohlene Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nicht automatisch auf die Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung bei der VddB auswirken.

Dennoch werden wir die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und, sofern sich aus dem Gesetzgebungsverfahren relevante Erkenntnisse ergeben, einen möglichen Anpassungsbedarf der Satzung gemeinsam mit dem Verwaltungsrat prüfen.

Im Interview mit dem Münchner Merkur betont BVK-Vorstandsvorsitzender Axel Uttenreuther erneut die Sicherheit der Altersvorsorge.

Mit dieser Botschaft richtet sich der Vorstand der BVK an alle Versicherten, Mitglieder und Leistungsempfängerinnen

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) hat trotz des teilweise volatilen Marktumfelds das vergangene Geschäftsjahr erneut mit einer guten Performance abgeschlossen.

​Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen ist ab sofort Teil der Digitalen Rentenübersicht. Damit können unsere Versicherten ihre Versorgungsansprüche zentral und übersichtlich online einsehen – gemeinsam mit weiteren Altersvorsorgeinformationen.

Die Digitale Rentenübersicht bietet:

  • Transparenz über Ihre gesamte Altersvorsorge
  • Sicherheit durch geschützten Zugang
  • Komfort dank einfacher Online-Nutzung

Weitere Informationen zur Registrierung und Nutzung finden Sie unter ​​https://www.rentenuebersicht.de/.

Gerne können Sie Ihre bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen versicherten Mitarbeitenden hierüber informieren.

Informationen zum Maßnahmenprogramm

Berücksichtigung von Zeiten nach Fehlgeburten

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2026 monatlich 8.450,00 €.

Die zum 01.01.2025 in Kraft getretene E-Rechnungspflicht gilt nicht für die VddB. Die VddB als juristische Person des öffentlichen Rechts gilt nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes, soweit sie Tätigkeiten ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewa

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen. Diese neue Pflicht basiert auf der sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) und betrifft sowohl Echtzeit- als auch Standardüberweisungen.

Für eine korrekte Zuordnung achten Sie daher bitte bei Überweisungen an die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen auf die richtige Bezeichnung des Zahlungsempfängers.

Der Abgleich dient lediglich als Hinweis: Die Ausführung der Zahlung bleibt dem Kunden überlassen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.

Jubiläum der VddB

Ab sofort können Versicherte der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen online einen Beratungstermin zu Fragen rund um ihre Versicherung oder Versorgung buchen.

Nutzen Sie unser Online-Buchungstool und reservieren Sie sich einen verbindlichen Termin für eine telefonische Beratung oder – auf Wunsch – eine persönliche Beratung vor Ort in München (Arabellastr. 31, 81925 München).

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2025 monatlich 8.050,00 €.

Der neue Nachhaltigkeitsbericht der BVK nach der Global Reporting Initiative (GRI) bietet einen kompakten Überblick über die Nachhaltigkeitsaktivitäten im Berichtsjahr 2023.

Update zur eingereichten Klage eines Clubbetreibers („Core Club“) gegen den Immobilienentwickler Michael Shvo, gegen und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer.

In der aktuellen Berichterstattung werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage des Core Clubs gegen Michael Shvo, diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer Vorwürfe erhoben.

As of now you can find our english leaflets and our leaflet book under the English flag button.

Unter dem Button der englischen Flagge finden Sie ab sofort unsere englischsprachigen Merkblätter sowie unser Merkblattheft.

***Update*** Am 18.03.2024 stimmten die Gläubiger von Signa-Gesellschaften Sanierungsplänen zu, wodurch gerichtliche Insolvenzverfahren abgewendet wurden.

Gleichstellung der beitragsfrei mit den beitragspflichtig Versicherten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ab 1. Januar 2024.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2024 monatlich 7.550,00 €.

Dr. Christian Ebersperger wird zum 1. Oktober 2023 Vorstandsmitglied.

Information zum Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz – PUEG).

Information zur Inflationsausgleichsprämie und Beitragspflicht zur VddB.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2023 monatlich 7.300,00 €.

Information zur Energiepreispauschale – Beitragspflicht zur VddB.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen hat für Sie als Mitglied bzw. Abrechnungsstelle ein Online-Portal (Arbeitgeberportal) als neuen Kommunikationsweg eingerichtet.

Nachfolgend möchten wir Sie über die Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Versicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - VddB - informieren.

Hinweise zur Erstellung der Beitragsmeldung bei Unterbrechungen und Kurzarbeit.

Wichtigen Fragen aufgrund der aktuellen Situation (Corona).

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2022 monatlich 7.050,00 €.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen ist dazu übergangen, Versicherungsunterlagen unmittelbar an den Versicherten zuzustellen.

Einführung eines Anwartschaftsverbandes 4 mit 0,9 % Rechnungszins für die für ab dem 1. Januar 2021 eingezahlten Beiträge.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Jahr 2021 monatlich 7.100,00 €.

Da das Kurzarbeitergeld nicht lohnsteuerpflichtig ist und kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt, unterliegt es nicht der Beitragspflicht zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen.

Am 12. Dezember wurde das Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen.